Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 25.02.2010

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.04.2010 - 13 W 17/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4596
OLG Stuttgart, 09.04.2010 - 13 W 17/10 (https://dejure.org/2010,4596)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.04.2010 - 13 W 17/10 (https://dejure.org/2010,4596)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. April 2010 - 13 W 17/10 (https://dejure.org/2010,4596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mit Mercedes keine PKH/VKH

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schulkinder und der PKW als Schonvermögen bei der Prozesskostenhilfe

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Der Besitz eines Daimlers ist für eine angemessene Lebensführung nicht zwingend notwendig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1511
  • MDR 2010, 1014
  • NZV 2010, 626
  • FamRZ 2010, 1685
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 16.02.2004 - 13 WF 88/04

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2010 - 13 W 17/10
    Ein Pkw im Wert von 13.000.- EUR, mit dem Kinder zur Schule gefahren werden, gehört nicht zum Schonvermögen i.S.v. § 115 Abs. 3 ZPO, wenn keine besonderen Gründe für die Notwendigkeit der Fahrten zur Schule vorliegen (Abgrenzung zu OLG Koblenz FamRZ 2004, 1880).

    Aus dem Beschluss des OLG Koblenz vom 16.02.2004 - 13 WF 88/04, FamRZ 2004, 1880 ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZB 56/07

    Anwendung der Vermögensfreibeträge für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2010 - 13 W 17/10
    Mit 13.000,00 EUR übersteigt der Wert des Fahrzeugs bei weitem die nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Verbindung mit § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. b der Verordnung zur Durchführung von § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i.d.F. des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003 (BGBl I, 3022 [3060f.]) nicht einzusetzenden kleineren Barbeträge und sonstigen Geldwerte von 2.600,00 EUR für den Antragsteller zuzüglich 256, 00 EUR für jede überwiegend vom Antragsteller unterhaltene Person (vgl. dazu BGH NJW-RR 2008, 1453 und Musielak/Fischer, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 115 Rn. 43 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.09.2013 - 2 WF 145/13

    Berücksichtigung des Werts eines Pkw im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe

    Daraus ergibt sich nicht, dass die Beschaffung eines kleineren Ersatzfahrzeugs auch im Wege der Reparatur unwirtschaftlich wäre oder aus anderen Gründen unzumutbar ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. April 2010 - 13 W 17/10 - FamRZ 2010, 1685).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2012 - 3 Ta 144/12

    Prozesskostenhilfe - Nachprüfungsverfahren - Kraftfahrzeug als einzusetzendes

    Selbst wenn der Kläger einen Pkw benötigen sollte, hat das Arbeitsgericht ihn zu Recht darauf verwiesen, dass jedenfalls die Verwertung eines Neuwagens mit einem Verkehrswert in Höhe von 22.000,00 EUR ohne weiteres zumutbar ist und ein günstigeres Fahrzeug angeschafft werden könnte ( vgl. OLG Stuttgart 09. April 2010 - 13 W 17/10 - NJW-RR 2010, 1511; Musielak ZPO 9. Aufl. § 115 Rn. 54 ).
  • LAG Bremen, 23.03.2023 - 3 Ta 3/23
    Ein PKW im Wert von 13.000,00 EUR, mit dem Kinder zur Schule gefahren werden, gehört nicht zum Schonvermögen, wenn keine besonderen Gründe für die Notwendigkeit der Fahrten zur Schule vorliegen (OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 1511; Groß in: Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl. 2018, § 115 Einsatz von Einkommen und Vermögen, Rn. 83).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 25.02.2010 - 9 WF 23/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15671
OLG Saarbrücken, 25.02.2010 - 9 WF 23/10 (https://dejure.org/2010,15671)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.02.2010 - 9 WF 23/10 (https://dejure.org/2010,15671)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 9 WF 23/10 (https://dejure.org/2010,15671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zugehörigkeit von Kapitallebensversicherungen zum Schonvermögen im Rahmen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 115
    Zugehörigkeit von Kapitallebensversicherungen zum Schonvermögen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1685
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05

    Voraussetzungen der Änderung von Entscheidungen über Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2010 - 9 WF 23/10
    Wer - wie hier nach den unangefochten gebliebenen Feststellungen des Familiengerichts - zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Policendarlehens über 7.000 EUR und einem Wert der Lebensversicherung von 10.623,88 EUR mit großer Wahrscheinlichkeit damit rechnen muss, dass er einen Rechtsstreit führen muss und gleichzeitig sein Vermögen ohne dringendes Bedürfnis verringert, ist als vermögend anzusehen (BGH, Beschluss vom 21. September 2006 - IX ZB 305/05, Rpfleger 2007, 32-33; BGH, Beschluss vom 25. November 1998 - XII ZB 117/98, FamRZ 1999, 644-645; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 - 10 WF 3/06, FamRZ 2007, 154-155; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Aufl. 2007, Rz. 154, m.w.N.; Kalthoener/ Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rz. 353).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZB 117/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2010 - 9 WF 23/10
    Wer - wie hier nach den unangefochten gebliebenen Feststellungen des Familiengerichts - zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Policendarlehens über 7.000 EUR und einem Wert der Lebensversicherung von 10.623,88 EUR mit großer Wahrscheinlichkeit damit rechnen muss, dass er einen Rechtsstreit führen muss und gleichzeitig sein Vermögen ohne dringendes Bedürfnis verringert, ist als vermögend anzusehen (BGH, Beschluss vom 21. September 2006 - IX ZB 305/05, Rpfleger 2007, 32-33; BGH, Beschluss vom 25. November 1998 - XII ZB 117/98, FamRZ 1999, 644-645; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 - 10 WF 3/06, FamRZ 2007, 154-155; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Aufl. 2007, Rz. 154, m.w.N.; Kalthoener/ Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rz. 353).
  • OLG Brandenburg, 27.01.2006 - 10 WF 3/06

    Prozesskostenhilfe: Anderweitige Verwendung von einzusetzendem Vermögen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2010 - 9 WF 23/10
    Wer - wie hier nach den unangefochten gebliebenen Feststellungen des Familiengerichts - zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Policendarlehens über 7.000 EUR und einem Wert der Lebensversicherung von 10.623,88 EUR mit großer Wahrscheinlichkeit damit rechnen muss, dass er einen Rechtsstreit führen muss und gleichzeitig sein Vermögen ohne dringendes Bedürfnis verringert, ist als vermögend anzusehen (BGH, Beschluss vom 21. September 2006 - IX ZB 305/05, Rpfleger 2007, 32-33; BGH, Beschluss vom 25. November 1998 - XII ZB 117/98, FamRZ 1999, 644-645; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 - 10 WF 3/06, FamRZ 2007, 154-155; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Aufl. 2007, Rz. 154, m.w.N.; Kalthoener/ Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rz. 353).
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